Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Formalia |
Antragsteller*in: | Landesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 18:36 |
WO: Wahlordnung (dauerhaft)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Im 2. Wahlgang dürfen nur diejenigen Kandidat*innen antreten, die im 1.
Wahlgang mindestens 10 Prozent der Stimmen erhalten haben, mindestens aber
doppelt so viele Kandidat*innen wie Plätze zu besetzen sind. Maßgeblich
ist hierbei die Reihenfolge der Ja-Stimmergebnisse aus dem 1. Wahlgang. Es
dürfen nur Menschen kandidieren, die auch am 1. Wahlgang teilgenommen
haben.
- Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, also mehr als
die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. Ist dies nicht der
Fall wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Am zweiten Wahlgang darf nur
die*der Bewerber*in teilnehmen, die*der auch an dem ersten Wahlgang
teilgenommen hat.
- Die Mitglieder des Landesvorstandes werden in folgender Reihenfolge
gewählt: Sprecher*in (FINTA*-Platz), Sprecher*in (offener Platz),
politische*r Geschäftsführer*in (FINTA*-/offener Platz), Schatzmeister*in
(FINTA*-offener Platz), FINTA*politische Sprecher*in (FINTA*-Platz),
vielfaltspolitische*r Sprecher*in (offener Platz), ein*e bzw. kein*e
Beisitzer*in (FINTA*-Platz), ein*e bzw. zwei Beisitzer*innen (offene
Plätze).
- Die Wahl der Delegierten erfolgt in Blockwahl. Die von der
Landesmitgliederversammlung zu wählenden Delegierten sowie
Ersatzdelegierten zum Länderrat werden per Zustimmungsblockwahl für ein
Jahr gewählt. Jede*r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie
Bewerber*innen zur Wahl stehen und kann jeder*m Bewerber*in höchstens eine
Stimme geben, sich enthalten oder Nein stimmen. Gewählt ist, wer die
meisten Stimmen erhält. Bei relevanter Stimmengleichheit unter den
Bewerber*innen findet zwischen diesen beiden ein zweiter Wahlgang statt,
danach entscheidet das Los. Plätze für FINTA*-Personen werden gesondert
von den zu vergebenen offenen Plätzen auf separaten Stimmzetteln gewählt.
Die Versammlung kann vor Beginn des Wahlgang die Einführung eines Quorums
mit absoluter Mehrheit beschließen. Der Ablauf ist ansonsten analog zu §
3.