Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Formalia |
Antragsteller*in: | Landesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 18:34 |
GO: Geschäftsordnung (dauerhaft)
Antragstext
Die Regelungen der Geschäftsordnung gelten für Landesmitgliederversammlungen
(kurz LMV) der GRÜNEN JUGEND Hessen. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem
den Ablauf der Versammlung, die Verfahren bei Abstimmungen und Kriterien für die
Beschlussfähigkeit. Die Regelungen der Satzung sind vorrangig zu beachten. Vor
allen anderen Regelungen hat diese Geschäftsordnung Vorrang.
Die Landesmitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Jedes anwesende
Mitglied kann die Nichtöffentlichkeit beantragen. Über den Antrag der
Nichtöffentlichkeit wird mit 2/3-Mehrheit der Landesmitgliederversammlung in
offener Abstimmung entschieden. In dringlichen Fällen kann der Landesvorstand
oder das Präsidium die Nichtöffentlichkeit herstellen. Gegen diesen Vorgang kann
jedes anwesende Mitglied Einspruch erheben. Über den Einspruch wird mit 2/3-
Mehrheit der Landesmitgliederversammlung in offener Abstimmung entschieden. Über
den Ausschluss einzelner Personen, die nicht Mitglied sind, ist in begründeten
Einzelfällen auf dieselbe Vorgehensweise zu befassen.
- Das Präsidium leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge
zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt
eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Für
die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen kann das
Präsidium Helfer*innen bestimmen, die die Landesmitgliederversammlung in
offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit bestätigen muss.
- Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, dass
das Recht von FINTA*-Personen auf die Hälfte der Redebeiträge und Fragen
während der Versammlung gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung
getrennter Redelisten. Nach dem letzten Beitrag von FINTA*-Personen kann
die Diskussion auf Antrag durch ein FINTA*-Votum weitergeführt werden.
- Das Präsidium schlägt der Versammlung bei entsprechenden
Tagesordnungspunkten (kurz TOPs) eine Anzahl von Debattenbeiträgen vor.
Meldungen zu Debattenbeiträgen können zu Beginn und während des jeweiligen
TOPs eingeworfen werden. Es gibt zwei verschiedene Einwürfe, eine Urne ist
für Redebeiträge von FINTA*-Personen und eine Urne ist für Redebeiträge
von allen Personen vorbestimmt. Anschließend werden die Debattenbeiträge
abwechselnd gelost, wobei aus dem Einwurf der FINTA*-Personen zuerst
gezogen wird.
- Die Landesmitgliederversammlung wird beschlussunfähig, wenn auf Antrag
eines Mitgliedes festgestellt wird, dass im Versammlungsraum weniger als
ein Drittel der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Diese Zahl ermittelt sich aus der Anzahl der Mitglieder, die sich bis zum
Zeitpunkt der Feststellung angemeldet und in die Teilnehmendenlisten
eingetragen haben.
- Stellt das Präsidium die Beschlussunfähigkeit fest, ist die
Landesmitgliederversammlung unverzüglich zu beenden bzw. bis zum nächsten
Tag zu unterbrechen. Nicht behandelte Anträge werden auf die nächste
Landesmitgliederversammlung vertagt. In dringenden inhaltlichen Fällen
entscheidet vorab der Landesvorstand.
- Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
- Antrag auf Ende der Debatte,
- Antrag auf geheime Abstimmung,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
- Antrag auf Auszeit (Pause),
- Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,
- Antrag auf eine FINTA*-Vollversammlung,
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
- Antrag auf Aufhebung der Änderungsantragsfrist für einen bestimmten
Antrag.
- Abstimmungen können schriftlich, offen, über ein Onlinetool digital oder
per Televoting stattfinden. Bei einer Abstimmung die mithilfe eines
Onlinetools oder per Televoting stattfindet, wird zu Beginn der
Landesmitgliederversammlung eine Probeabstimmung abgehalten, bei der das
System von allen Mitgliedern ausgetestet wird und mögliche Probleme
behoben werden können.
- Nach Ende der Antragsfrist besteht die Möglichkeit, jederzeit, auch
während der laufenden Landesmitgliederversammlung, Dringlichkeitsanträge
zu stellen. Diese müssen vor Beginn der Debatte von der Versammlung als
dringlich bestätigt werden. Hierbei gibt es eine Pro- und eine Kontrarede
à zwei Minuten. Sofern die Dringlichkeit nicht angenommen wird, wird der
Antrag nach Absprache mit den Antragssteller*innen bei der nächsten
Landesmitgliederversammlung erneut in gleicher Fassung gestellt. Wenn die
Dringlichkeit bestätigt ist, wird der Antrag nach allen fristgerecht
eingereichten Anträgen debattiert. Änderungsanträge sind hierbei bis zum
Beginn des TOPs, in dem der Antrag debattiert wird, möglich.