Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9.1 Änderungen der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 18:51 |
SÄ1: Einführung der KV-LV-Versammlung und dem Vorständeforum
Antragstext
Paragraphen §§ 7 und 7a werden neu hinzugefügt
§ 7 Kreisvorstände-Landesvorstand-Versammlung
Die Kreisvorstände-Landesvorstand-Versammlung (KV-LV-Versammlung) ist das
gemeinsame beschlussfassende Gremium des Landesvorstandes und der
Kreisvorstände. Die KV-LV-Versammlung ist nicht befugt, Beschlüsse einer
Landesmitgliederversammlung aufzuheben, noch darf sie Entscheidungen
treffen, die den Beschlüssen einer Landesmitgliederversammlung
widersprechen. Von der KV-LV-Versammlung abzugrenzen sind informelle
Treffen der Kreisvorstände und des Landesvorstandes (Vorständeforum, siehe
§7a).
Die KV-LV-Versammlung findet nicht regelmäßig, sondern nur auf Antrag des
Landesvorstandes oder von drei anerkannten Kreisverbänden der GRÜNEN
JUGEND Hessen statt. Es gilt eine Ladungsfrist von 7 Tagen.
Die KV-LV-Versammlung besteht aus den Delegierten der Kreisvorstände und
des Landesvorstandes. Hierbei gilt folgender Delegiertenschlüssel:Zwei Delegierte pro Kreisvorstand. Dabei werden die zwei Personen
aus den Reihen der Kreisvorstandsmitglieder vom Kreisvorstand
mittels Beschlusses ernannt. Es besteht auch die Möglichkeit bis zu
zwei Ersatzdelegierte mittels des Beschlusses zu ernennen.Zwei Delegierte aus der Mitte des Landesvorstands, die ebenfalls
mittels Beschlusses des Landesvorstandes ernannt werden. Bis zu zwei
Mitglieder des Landesvorstandes können als Ersatzdelegierte ernannt
werden.
Bei den jeweiligen Delegationen muss die FINTA*-Quote gemäß dem FINTA*-Statut
der GRÜNEN JUGEND eingehalten werden. Wenn die FINTA*-Quote nicht eingehalten
wird, ist die Delegation nicht stimmberechtigt.
Damit die KV-LV-Versammlung beschlussfähig ist, müssen 1/3 der KV-
Delegierten anwesend sein.
Die KV-LV-Versammlung gibt sich mit absoluter Mehrheit eine dauerhafte
Geschäftsordnung.
Eine digitale KV-LV-Versammlung ist möglich.
§ 7a Vorständeforum
Das Vorständeforum dient der Vernetzung und dem Wissensaustausch zwischen
den Kreisvorständen und dem Landesvorstand. Es ist kein offizielles Organ
des Landesverbandes.
Der Landesvorstand lädt zum Vorständeforum ein. Sollte es aus Sicht der
Kreisvorstände Bedarf für ein Treffen geben, hat der Landesvorstand dies
bestmöglich zu beachten.
Das Vorständeforum findet mindestens zweimal im Jahr statt und setzt sich
aus allen Mitgliedern des Landesvorstands und der Kreisvorstände der
GRÜNEN JUGEND Hessen zusammen.
Ein digitales Vorständeforum ist möglich.
Begründung
Das KV-LV-Versammlung bietet die Möglichkeit, dringende Beschlüsse in einer dynamischen und bedarfsgerechten Struktur zu fassen. Anders als der Landesbeirat, der regelmäßig zusammentreten musste, soll die KV-LV-Versammlung nur in besonderen Fällen einberufen werden, wenn ein dringender Handlungsbedarf zwischen den Landesmitgliederversammlungen besteht. Diese Flexibilität spart sowohl Ressourcen als auch Kosten und vermeidet den starren organisatorischen Aufwand, der mit regelmäßigen Versammlungen einhergeht. Stattdessen möchten wir den Kreisvorständen mehr Befugnisse und Rechte verleihen, wodurch ihre Rolle gestärkt wird und sie einen größeren Einfluss auf die Organisation erhalten.
Darüber hinaus ermöglicht diese Struktur eine breitere Streuung finanzieller Mittel, Kapazitäten und Ressourcen. Statt diese in eine aufwendige Struktur wie den Landesbeirat zu investieren, können die freiwerdenden Mittel besser umverteilt werden, sodass mehr Mitglieder und Kreisverbände direkt davon profitieren. Durch diese Umverteilung kann die Förderung innerhalb der GRÜNEN JUGEND Hessen effizienter und inklusiver gestaltet werden.