Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9.2 Änderungen der weiteren Ordnungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 19:11 |
FO-Ä: Änderung der Finanzordnung zur Einführung der KV-LV-Versammlung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
(1) Die Änderung eines von der Landesmitgliederversammlung festgestellten
Haushaltsplanes ist nur durch einen Nachtrag möglich. Dabei finden dieselben
Bestimmungen wie für die erstmalige Aufstellung des Haushaltsplans, mit Ausnahme
der erneuten Aufführung der Anlagen nach §4 Abs. 1, Anwendung. Der
Landesvorstand kann in dringenden Fällen einen vorübergehenden Nachtragshaushalt
bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung oder KV-LV-Versammlungin Kraft
setzen. Dieser ist unverzüglich dem Landesfinanzausschuss vorzulegen und auf der
nächsten LMV abzustimmen.