Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9.2 Änderungen der weiteren Ordnungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 19:11 |
FO-Ä: Änderung der Finanzordnung zur Einführung der KV-LV-Versammlung
Antragstext
Änderungen in den Paragraphen §§ 8 und 13
Änderungen fettgedruckt
§ 8 Nachträge zum Haushaltsplan
(1) Die Änderung eines von der Landesmitgliederversammlung festgestellten
Haushaltsplanes ist nur durch einen Nachtrag möglich. Dabei finden dieselben
Bestimmungen wie für die erstmalige Aufstellung des Haushaltsplans, mit Ausnahme
der erneuten Aufführung der Anlagen nach §4 Abs. 1, Anwendung. Der
Landesvorstand kann in dringenden Fällen einen vorübergehenden Nachtragshaushalt
bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung oder KV-LV-Versammlungin Kraft
setzen. Dieser ist unverzüglich dem Landesfinanzausschuss vorzulegen und auf der
nächsten LMV abzustimmen.
(2) ohne Änderung
§ 13 Außerordentliche Ausgaben
(1)-(2) ohne Änderung
(3) Beschlüsse zu außerordentlichen Ausgaben sind nach Beschlussfassung aller
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hessen unter Angabe der Gründe auf der nächsten
Landesmitgliederversammlung oder der nächsten KV-LV-Versammlung bekannt zu
machen.
(4) ohne Änderung