Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 9.1 Änderungen der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 07.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2024, 19:05 |
SÄ2: Abschaffung des Landesbeirates
Antragstext
Änderungen in den Paragraphen §§ 4, 5, 6, 16
Änderungen fettgedruckt
§ 4 Gliederung und Aufbau
(1)-(4) ohne Änderung
(5) Der Landesverband hat folgende Organe:
- Landesmitgliederversammlung (LMV)
- Kreisverbände-Landesvorstands-Versammlung (KV-LV-Versammlung)
- Landesvorstand (LaVo)
- Landesschiedsgericht (LSG)
- Landesfinanzausschuss (LaFiA)
- Arbeitskreise (AKs)
- Migrationsrat (Mig*Ra)
§ 5 Landesmitgliederversammlung
Streichung des Landesbeirates in der Antragsberechtigung im Absatz
(1) ohne Änderung
(2) Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Sie wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens 28
Kalendertagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Ebenso kann eine
Landesmitgliederversammlung von mindestens 50 Mitgliedern oder einem Drittel der
anerkannten Kreisverbände beantragt werden. In dringenden Fällen kann der
Landesvorstand ebenso wie 50 Mitglieder oder ein Drittel der Kreisverbände eine
Landesmitgliederversammlung unter verkürzter Ladungsfrist einberufen. Die
verkürzte Ladungsfrist beträgt 7 Kalendertage. Die Dringlichkeit ist zu
begründen und wird zu Beginn der LMV durch die Versammlung bestätigt. Sofern die
LMV die Dringlichkeit nicht bestätigt, findet die LMV nicht statt. Auf einer
solchen Sonder-LMV sind nur Anträge zulässig, deren Aufschiebung nicht bis zur
nächsten regulären LMV möglich sind.
(3)-(7) ohne Änderung
§ 6 Landesbeirat
wird komplett gestrichen
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon
die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt.
(2) Die Satzung tritt in ihrer geänderten Fassung am Tag nach der Durchführung
des 1. Landesbeirates im Jahr 2025 in Kraft. Bis dahin, bleibt die Satzung der
GRÜNEN JUGEND Hessen in ihrer bisherigen Form rechtskräftig. Dies gilt auch für
alle nachrangigen Ordnungen, die den Landesbeirat betreffen.
Begründung
Die Streichung des Landesbeirats ist eine notwendige Maßnahme, um die organisatorischen Strukturen der GRÜNEN JUGEND Hessen effizienter und ressourcenschonender zu gestalten. In der Praxis hat sich der Landesbeirat als ein Gremium herausgestellt, dessen hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen steht. Trotz der regelmäßigen Zusammenkünfte und den formalen Entscheidungsbefugnissen bringt der Landesbeirat wenig bis gar keinen zusätzlichen Mehrwert im Vergleich zu den bereits vorhandenen und etablierten Gremien wie der Landesmitgliederversammlung.
Die Ressourcen, die aktuell für den Landesbeirat aufgewendet werden, könnten sinnvoller und gezielter eingesetzt werden, um die gesamte Organisation zu stärken. Insbesondere könnten wir durch den Wegfall des Landesbeirats wichtige Mittel und Kapazitäten freisetzen, die direkt in andere, effizientere Förderungsorte fließen, etwa das Kreisvorstand-Landesvorstandstreffen oder weitere Bildungsveranstaltungen. Durch die Stärkung solcher bereits bestehender Gremien und der Entwicklung neuer Bildungsorte könnten wir flexiblere und wirksamere Formen der Zusammenarbeit fördern, ohne die zusätzlichen Kosten und den erheblichen organisatorischen Aufwand, den der Landesbeirat verursacht.
Zudem möchten wir die Kreisvorstände mit weiteren Befugnissen ausstatten, um zwischen den Landesmitgliederversammlungen handlungsfähig zu bleiben. Mit der Streichung des Landesbeirats würde nicht nur der Entscheidungsprozess effizienter, sondern auch die Gesamtorganisation nachhaltiger gestaltet. Die Kreisvorstände würden zukünftig mit mehr Befugnissen ausgestattet werden (siehe Satzungsänderung zur KV-LV-Versammlung).
Als Landesvorstand bitten wir deswegen um die Zustimmung der Landesmitgliederversammlung zur Abschaffung des Landesbeirats und setzen auf eine zielgerichtete Umverteilung der freiwerdenden Mittel und Ressourcen zugunsten aller Mitglieder.