Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 09. und 10. November in Frankfurt |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11 Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.10.2024, 21:29 |
A2: Neue Richtlinie zur Sonderprojektförderung der GRÜNEN JUGEND Hessen
Antragstext
Anpassung der bestehenden Richtlinie hinsichtlich der Höhe und des Ablaufs:
Was ist die Sonderprojektförderung?
Wir wollen aktive Kreisverbände (KV) unterstützen, denen es nicht an coolen
Ideen, sondern an den finanziellen Mitteln mangelt. Hierfür stellt die GRÜNE
JUGEND Hessen (GJH) jedes Jahr 1000 EUR zur Verfügung. Die
Kreisverbandsförderung steht unabhängig davon jedem KV weiterhin in voller Höhe
zur Verfügung.
Wer kann sich bewerben?
Jeder KV der GJH kann sich mit einem oder mehreren Projekten auf der
Landesmitgliederversammlung (LMV) im Herbst für das Folgejahr bewerben.
Wie viel kann der KV anfordern?
Es können sowohl kleine als auch größere Projekte gefördert werden. Die
geforderte Summe darf 1000 EUR jedoch nicht überschreiten. Wir ermuntern KVen
für Projekte zu kooperieren und gemeinsame Aktionen zu entwickeln.
Was wird gefördert?
Die Projekte sollten einen nachweisbaren politischen Bildungsauftrag verfolgen,
sich vor allem an junge Menschen richten und nicht dem Wahlkampf dienen.
Wie wird die Auswahl getroffen?
Es ist üblich, dass sich die antragstellenden KVen absprechen, welche Projekte
sie einreichen möchten und welche Fördersumme sie dafür benötigen, um möglichst
allen wenigstens einen Teil ihrer Projektkosten zu erstatten. Damit das klappt
ist es hilfreich, wenn sich interessierte KVen rechtzeitig vor der Herbst-LMV
bei der Landesschatzmeisterei melden. Auf der LMV werden alle Projekte
vorgestellt und per Kartenzeichen angenommen oder abgelehnt.
Wie sieht die Bewerbung aus?
Die Bewerbung umfasst eine Beschreibung der Projektidee(n) sowie eine
Finanzkalkulation, aus der hervorgeht, welche Anschaffungen und Ausgaben ihr
u.a. für Raummiete, Fahrtkosten, Honorare für Referent*innen, Material,
Verpflegung oder evtl. Unterkünfte geplant habt. Diese ganzen Informationen
könnt ihr bei AntragsGRÜN hochladen. Spontane Bewerbungen vor Ort sind jedoch
auch möglich, ihr solltet euch jedoch Gedanken darüber machen, wie ihr euer
Projekt den anderen vorstellen möchtet.
Wann wird ausgeschüttet?
Die Förderungsentscheidung wird zwar bereits im Herbst jeden Jahres getroffen,
das Geld wird allerdings erst nach der Projektdurchführung ausgeschüttet. Der KV
hat das gesamte Jahr Zeit hat, das Projekt in die Tat umzusetzen. Bitte reicht
dafür nach der Durchführung die Belege bei finanzen@gjh.de ein.
Ihr habt weitere Fragen?
Dann meldet euch jederzeit in der Landesgeschäftsstelle unter mail@gjh.de oder
bei der*dem derzeitigen Landesschatzmeister*in.
Der Antrag auf eine Sonderprojektförderung wurde auf der Sonder-
Landesmitgliederversammlung am 22. August 2015 beschlossen und auf der
Landesmitgliederversammlung am 10. November 2024 angepasst.