Veranstaltung: | Landesbeirat GRÜNE JUGEND Hessen am 13.12.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Begrüßung und Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Beschlossen am: | 13.12.2020 |
Geschäftsordnung des Landesbeirates
Beschlusstext
Geschäftsordnung (GO) des Landesbeirats der GRÜNEN JUGEND Hessen am 13. Dezember
2020 um 11:00 Uhr
§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsordnung des Landesbeirats enthält ergänzende Regelungen zu der
Satzung der GRÜNEN JUGEND Hessen. Sie regelt den Ablauf des Landesbeirats.
Abstimmungen, die nicht geheim sind, sind auch offen über ein digitales Medium
möglich. Das zu verwendende System wird auf die Datensicherheit und
Nutzer*innenfreundlichkeit geprüft.
§ 2 Tagungsleitung
(1) Die Delegierten des Landesbeirats wählen zu Beginn eine Tagungsleitung.
In die Tagungsleitung müssen mindestens zur Hälfte FINTA*-Personen gewählt
werden. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher
Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit
vorgenommen werden.
(2) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge
zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine
Redeliste, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Abstimmungen. Die
Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen
Helfer*innen bestimmen, die die Mitgliederversammlung in offener Abstimmung mit
einfacher Mehrheit bestätigen muss.
(3) Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen,
dass das Recht von FINTA*-Personen auf die Hälfte der Redebeiträge und Fragen
während der Versammlung gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung
getrennter Redelisten. Nach dem letzten Beitrag von FINTA*-Personen kann die
Diskussion auf Antrag durch ein FINTA*-Votum weitergeführt werden.
(4) Die Tagungsleitung schlägt der Versammlung bei entsprechenden
Tagesordnungspunkten (TOPs) eine Anzahl von Debattenbeiträgen vor. Meldungen zu
Debattenbeiträgen können zu Beginn und während des jeweiligen TOPs eingeworfen
werden. Meldungen erfolgen per Nachricht im Chat. Anschließend werden die
Debattenbeiträge abwechselnd gelost, wobei zuerst die FINTA*-Personen bestimmt
werden.
(5) Inhaltliche Fragen sind nur schriftlich zu stellen und unverzüglich bei der
Tagungsleitung per direkter Nachricht einzureichen.
(6) Während der Wahlgänge dürfen kein*e Kandidat*innen der Tagungsleitung
angehören.
(7) Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf
des Landesbeirats Sorge und kann Personen, die den Fortgang des Landesbeirats
erheblich und auf Dauer stören, aus dem Landesbeirat ausschließen.
§ 3 Wahlen
Da es nicht möglich ist, digital geheim zu wählen, finden bei diesem digitalen
Landesbeirat keine geheimen Wahlen statt. Die Wahlen werden im Nachgang per
Briefwahl abgestimmt.
§ 4 Geschäftsordnungsanträge
(1) Alle Mitglieder können nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur
Geschäftsordnung stellen. Das Mitglied zeigt dies durch Meldung im Chat an.
Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge
nicht zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
- Antrag auf nach Geschlechtern quotierte Redeliste,
- Antrag auf Auszeit (Pause),
- Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,
- Antrag auf eine FINTA*-Vollversammlung,
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.
(3) Die*der Antragsteller*in begründen ihren*seinen Antrag in einem Redebeitrag
von maximal drei Minuten. Danach wird eine ebenfalls maximal dreiminütige
Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit
entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als
angenommen.
§ 5 Tagesordnung
Zu Beginn des Landesbeirats wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einer 2/3-Mehrheit geändert
werden.
§ 6 Anträge
(1) Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der
Landesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Delegierten mit der Einladung
zugeleitet werden können, spätestens aber 2 Tage vor Beginn der Sitzung. Alle
Anträge werden auf AntragsGRÜN hochgeladen und sind allen Delegierten digital
zugänglich.
(2) Zu Beginn des Landesbeirats legen die anwesenden Delegierten einen
Antragsschluss mit einfacher Mehrheit fest. Die Antragsfrist für
Änderungsanträge endet 12 Stunden vor Beginn der Sitzung.
(3) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist
ein Antrag abgelehnt.
(4) Anträge müssen in gegenderter Form gestellt werden. Das heißt, es müssen
stets alle Geschlechter im Antragstext berücksichtigt werden.
(5) Sofern ein Antrag geheim abgestimmt werden soll, wird dieser auf die nächste
Mitgliederversammlung vertagt, auf welcher geheime Abstimmungen möglich sind.
§ 7 Rückholanträge
Beschlüsse des Landesbeirats können auf Antrag einer*s Delegierten mit nächst
höherer Mehrheit der anwesenden Delegierten aufgehoben werden.
§ 8 Digitale Abstimmungen
(1) Die Abstimmungen auf diesem Landesbeirat finden digital und per Briefwahl
statt.
(2) Vor Beginn des Landesbeirats findet eine Probeabstimmung statt, bei der das
System von allen Delegierten ausgetestet wird und mögliche Probleme behoben
werden können.
(3) Nach dem Landesbeirat werden alle Abstimmungsergebnisse sowie die Details
dazu in der GRÜNEN Wolke veröffentlicht.
Nach dem Landesbeirat werden alle Abstimmungsergebnisse gespeichert und
archiviert.
§ 9 Briefwahl
(1) Im Nachgang des Landesbeirats findet eine Briefwahl statt, bei der die hier
abzustimmenden Ämter gewählt werden. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erhält. Sofern die absolute Mehrheit nicht erreicht wird,
entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten
Stimmen. Bei einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(2) Die Kosten der Briefwahl trägt die GRÜNE JUGEND Hessen.
(3) Die Briefwahlunterlagen werden allen Delegierten per Post zugesendet und
müssen bis spätestens 07.01.2021, 14:00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle der
GRÜNEN JUGEND Hessen (Kaiser-Friedrich-Ring 77, 65185 Wiesbaden) eintreffen.
Vorher eingetroffene Wahlzettel werden von der Geschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND
Hessen bis zur Auszählung an einem abschließbaren Ort verwahrt. In der
Landesgeschäftsstelle wird die beim Landesbeirat bestimmte Zählkommission die
Stimmzettel auszählen. Eine genaue Ablaufbeschreibung liegt den
Briefwahlunterlagen bei.
(4) Die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hessen sind nach der Auszählung der
Briefwahl umgehend über das Ergebnis per Mail zu unterrichten.
(5) Die Aufbewahrungsfrist regelt die Satzung der GRÜNEN JUGEND Hessen.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsordnung kann nur mit absoluter Mehrheit des Landesbeirats
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
(2) Sie tritt mit Beschlussfassung durch den digitalen Landesbeirat am
13.12.2020 in Kraft.